
Bis auf Weiteres besteht im Gottesdienst die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske und halten weiterhin FFP2-Masken vor.
Für Chorauftritte gilt die Pflicht, dass die Chormitglieder sich vor dem Auftritt testen lassen.
Für die Gottesdienststätten gelten folgenden Personenbegrenzungen:
Kapelle „Zum guten Hirten“: maximal 70 Personen
Kirche Haspe: maximal 250 Personen
Gemeindehaus Westerbauer: maximal 70 Personen
Im Konfirmandenunterricht besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wir empfehlen das Tragen von FFP2-Masken und halten diese weiter vor.
Im Gemeindehaus gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
Die Home-Office-Möglichkeit für die Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro bleibt bestehen, muss aber mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden.