Wahlalter gesenkt!

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Wahlalter gesenkt!

BIELEFELD - In der Evangelischen Kirche von Westfalen dürfen Jugendliche künftig bereits ab 14 Jahren an der Wahl der Gemeindeleitungen teilnehmen. Bisher war dies erst ab 16 erlaubt. Nach einer am Donnerstag von der Landessynode in Bielefeld beschlossenen Gesetzesänderung ist außerdem die Zulassung zum Abendmahl künftig keine Voraussetzung mehr für das Stimmrecht bei Presbyteriumswahlen. Diese nun abgeschaffte Einschränkung gab es in keiner anderen Landeskirche in Deutschland.

Am passiven Wahlrecht ändert sich nichts: Zum Presbyter (griechisch: »Ältester«) kann gewählt werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Die nächsten Presbyteriumswahlen in den 501 Gemeinden der westfälischen Kirche finden am 14. Februar kommenden Jahres statt. An diesem Tag werden auch die Leitungsgremium in den Kirchengemeinden der benachbarten Landeskirchen im Rheinland und in Lippe neu gewählt.

Die gewählten Presbyterien beziehungsweise Kirchenvorstände leiten die evangelischen Kirchengemeinden. Sie entscheiden über Finanzen, Stellenbesetzungen und Verwaltungsaufgaben und sind verantwortlich für die Verkündigung des Wortes Gottes und den gesamten Dienst der Gemeinde.

Gemäß der presbyterial-synodalen Ordnung, nach der sich die Kirche demokratisch von unten aufbaut, sind die Presbyterien auch an der Gesamtleitung der evangelischen Landeskirchen beteiligt: Sie entsenden Vertreter in die Kreissynoden, die wiederum Abgeordnete für die Landessynoden berufen. In allen Leitungsorganen stellen Nicht-Theologen die Mehrheit. (epd)

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